Energieausweis nach GEG – schnell, rechtssicher & professionell
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchten, benötigen Sie einen gültigen Energieausweis.
Wir kümmern uns darum – unkompliziert, zuverlässig und mit professionellen Partnern.

Nach aktuellem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Vermieter und/oder Verkäufer von Immobilien sind verpflichtet, Interessenten bei Besichtigung ihres Objektes auf Verlangen einen Energieausweis vorzulegen.
Bis zu € 15.000,- Bußgeld drohen, wenn ein Verpflichteter den Energieausweis bei Verkauf oder Neuvermietung nicht wie gefordert übergibt oder vorlegt.
Sowohl bei Neuvermietungen als auch bei Verkauf Ihrer Immobilie ist der Ausweis bereits bei der ersten Besichtigung vorzulegen.
Leistungen im Überblick:
- Gemeinsame Datenerhebung über unser Energieformular
- Komplette und professionelle Analyse aller relevanten Daten durch unsere Energiepartner mit möglichen Modernisierungsempfehlungen
- Garantiert rechtsgültige Energieausweise
- Auslieferung des Energieausweises innerhalb von nur 5 Tagen
- Außerdem für Sie: Unsere Zusammenstellung der Kosten möglicher Sanierungs- oder Renovierungsarbeiten
Was kostet der Energieausweis?
| Bedarfsausweis (inkl. Empfehlungen) | 395 € |
| Verbrauchsausweis (inkl. Empfehlungen) | 271 € |
| Schnellübersicht zu Sanierungskosten | kostenlos |
(Preise inkl. MwSt.)
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – wann braucht man welchen?
Der Bedarfsausweis: objektiver geht es nicht!
Für diesen Ausweis wird eine fundierte und detaillierte Datenerhebung vor Ort durchgeführt um den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes zu ermitteln.
Welche Heizungsanlage wird genutzt, wie ist der Dachaufbau, welches Fenstersystem ist eingebaut, welche Dämmung ist bereits vorhanden, Fragen rund um Gebäudeform sowie Bau- und Anlagentechnik Ihrer Immobilie. Im Ergebnis erhalten Sie eine objektive Bewertung des Energiebedarfs.
Der Verbrauchsausweis: weniger aussagekräftig und abhängig vom Verbrauchsverhalten der Vorgänger
Dieser Ausweis bezieht sich auf die tatsächlich verbrauchte Energiemenge des Gebäudes bezogen auf einen bestimmten Zeitraum. Hierzu werden i.d.R. die Heizkostenabrechnungen der Vorjahre zu Grunde gelegt.
Das Nutzerverhalten fließt zu 100% ein. Dies ist bei kleinen Wohneinheiten z.B. Einfamilienhäusern problematisch. Stellen Sie sich zwei identische Häuser vor. In einem wohnt eine junge fünfköpfige Familie, die Innentüren sind die meiste Zeit offen und alle Räume sind angenehm temperiert. Daneben wohnt ein älteres Ehepaar, die das Wohnzimmer nur heizen, wenn Besuch erwartet wird und auch Schlafzimmer und Flur sind meist unbeheizt. Die Verbrauchsausweise sind aufgrund der unterschiedlichen Nutzung ebenfalls sehr unterschiedlich – mit einem hohen Verbrauch bei der jungen Familie und einem geringen Verbrauch bei dem älteren Ehepaar. Dies obwohl beide Gebäude und beide Anlagentechniken identisch sind. Würde man hier einen bedarfsorientierten Ausweis erstellen, erhält man das gleiche, durchschnittliche Ergebnis.
Für Gebäude mit weniger Wohneinheiten sollte daher gut überlegt werden, ob ein Verbrauchsausweis gewünscht ist.
Wichtiger Hinweis: Der hier dargestellte Ablauf für einen Energieausweis ersetzt keine differenzierte Energieberatung, erfüllt jedoch kostengünstig die gesetzlichen Anforderungen gemäß GEG. Unser Kooperationspartner für die Erstellung des Energieausweises ist ein renomierter Dienstleister mit einem bundesweiten Netz von qualifizierten Energieberatern.

Gültigkeit des Energieausweises: 10 Jahre ab Erstellungsdatum

Vertrauen Sie auf unser Know-how:
Alle Maklerinnen und Makler von Team ReuterImmoService sind geschult und unterstützen Sie bei der Vorbereitung zum Energieausweis.
Wir freuen uns auf Sie!
