Maklerverträge

Es wird zwischen drei Arten von Maklerverträgen unterschieden:

  • Einfacher Maklerauftrag (Allgemeinauftrag)
  • Makler Alleinauftrag
  • Qualifizierter Makler Alleinauftrag

Beim einfachen Maklerauftrag besteht gemäß der gesetzlichen Regelung keine Verpflichtung des Maklers zum Tätigwerden. Der Provisionsanspruch entsteht nur im Erfolgsfall.

Beim Makler Alleinauftrag verzichtet der Auftraggeber des Maklers darauf, einen weiteren Makler zu beauftragen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Makler zum Tätigwerden. Der Eigentümer hat zwar noch das Recht, selber tätig zu werden und sein Objekt zu veräußern ohne das ein Provisionsanspruch des Maklers entsteht. Veräußert der Auftraggeber sein Objekt jedoch über einen anderen Makler, so muss er die mit dem Makler vereinbarte Provision zahlen. Der Alleinauftrag wird über eine feste Laufzeit vereinbart.

Der qualifizierte Alleinauftrag ist eine individuelle Vereinbarung. Hierin kann vereinbart werden, dass der Auftraggeber nicht berechtigt sein soll, das Objekt ohne Einschaltung des Maklers an eigene Interessenten zu verkaufen.

Unsere Empfehlung

Schließen Sie mit dem Makler Ihres Vertrauens einen qualifizierten Makler Alleinauftrag ab. Eventuelle Sonderregeln etwa für schon vorhandene Interessenten oder Familienmitglieder, können in einem Vertrag berücksichtigt werden. Bei dieser Vertragsform ist der Makler verpflichtet, durch intensive Marketingaktivitäten- und auch Investitionen Ihre Immobilie zu bewerben und hoffentlich dann auch erfolgreich zu verkaufen. Er muss sein gesamtes Fachwissen, seine Marktkenntnisse und seine Kenntnisse über die Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäftes in den Dienst des Kunden stellen.

Hingegen beim Allgemeinauftrag tut es der Verkaufswahrscheinlichkeit Ihrer Immobilie nicht gut, wenn ein und dieselbe Immobilie von mehreren Anbietern gleichzeitig angeboten wird, häufig auch noch zu unterschiedlichen Preisen.  Außerdem besteht die Gefahr auf Maklerseite, dass bei „vielen Köchen“ die nötige Investitionsbereitschaft nicht vorhanden ist und nur mit halber Kraft gefahren wird.